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Familien- und Scheidungsmediation

Sollten Sie und Ihre Partnerin oder ihr Partner keine Einigung in Fragen Ihrer Trennung oder Scheidung, über Vermögensaufteilung, den Unterhalt oder das Kontaktrecht zum gemeinsamen Kind oder den Kindern erzielen, können Sie eine Familienmediation in Anspruch nehmen. 

Diese Mediation wird aus den Mitteln des Familienlastenausgleichfonds gefördert; Sie bezahlen lediglich einen Selbstbehalt, der sich aus der Gegenüberstellung Ihres Familieneinkommens und der Anzahl Ihrer minderjährigen Kinder ergibt. 
Dazu ist es allerdings notwendig, dass Sie die Mediation bei einer/einem sogenannten "eingetragenen Mediator/in" in Anspruch nehmen. Hier finden Sie die Daten aller MediatorInnen, die beim Bundesministerium für Justiz eingetragen sind: 

Trennungsmediation - Ihr Benefit

Manchmal wird das Gericht Ihnen empfehlen, sich an ein MediatorInnen-Team zu wenden, um Ihre unterschiedlichen Ansprüche bei einer Scheidung auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Sie können aber auch aus eigenem Antrieb Mediation in Anspruch nehmen, um so langwierige Verfahren vor Gericht zu vermeiden, die mit entsprehend hohen anwaltlichen Kosten verbunden sind.

Mein Beitrag

Gemeinsam mit meiner juristischen Partnerin begleite ich Sie auf Ihrem Weg zu einer konsensuellen Lösung. Erst wenn Sie beide zufrieden sind, ist die Mediaton beendet. Auf Wunsch erarbeiten wir auch eine Mediationsvereinbarung, die Sie bei Gericht vorlegen können.

Jede Mediationsstunde kostet € 220,-- und wird vom BMFJ gefördert. Hier finden Sie die Tabelle, aus der

Sie Ihren Selbstbehalt errechnen können: 

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